Ihr IT Partner in Innsbruck

Wir betreuen Sie gerne in allen Fragen zu Ihrer EDV!

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Ihr DSGVO - Partner in Innsbruck Tirol

Alles aus einer Hand!

EU Datenschutz-Grundverordnung

Auch Ihr Unternehmen ist davon betroffen:

 

Das Europäische Parlament hat am 14.04.2016 eine EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlassen, um so die Richtlinien für die Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit anzupassen.

Seit dem 25.05.2018 ist die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.

So gut wie jedes Unternehmen, Organisation oder Verein welche personenbezogene Daten erfassen oder verarbeiten ist davon betroffen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Datenanwendungen in Ihrem Unternehmen einwandfrei in Form von einem sogenannten „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ erfasst sein und den behördlichen Anforderungen entsprechen.

Ansonsten ist mit sehr hohen Geldstrafen zu rechnen:Die Strafen können bis 20 Mio. Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes betragen – je nachdem, welcher der beiden Beträge höher ist.

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und begleiten Sie mit unserem Wissen und unserer Erfahrung.

 

Ihre Aufgaben in Zuge der DSGVO:

Ersterhebung

Bestandsaufnahme aller Verarbeitungstätigkeiten, die in der Zuständigkeit des Unternehmens liegen. Darunter fallen alle Anwendungen mit personenbezogenen Daten, aber auch jede weitere strukturierte Sammlung wie z.B.: Excel-Dateien.

Verzeichnis erstellen

Hier werden alle relevanten Informationen zu den Verarbeitungstätigkeiten im Unternehmen in einem aktuellen Verzeichnis gespeichert und laufend gepflegt.

TOM's hinterlegen

Zum Schutz der personenbezogenen Daten werden geeignete Technische und Organisatorische Maßnahmen (kurz TOMs) geplant und im Unternehmen umgesetzt.

Rechte der Betroffenen

Betroffene haben das Recht auf Information, Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Löschung ihrer persönlichen Daten bzw. auf die Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit.

Verzeichnis Auftragsverarbeiter

Jeder externe Dienstleister (Auftragsverarbeiter wie z.B.: Lohnverrechner, Personalberater) hat zusätzlich ein Verzeichnis zu allen seiner durchgeführten Tätigkeiten seines Auftraggebers zu führen.

Auskunftspflicht erfüllen

Um die Rechte der betroffenen Personen zu wahren, sieht die DSGVO eine erweiterte Auskunftspflicht über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen vor. Auch gegenüber der Aufsichtsbehörde besteht eine Auskunftspflicht.